Erstgespräch
Da für einen erfolgreichen Therapieverlauf die “Chemie“ zwischen Klient und Psychotherapeut eine ganz entscheidende Rolle spielt, haben Sie bei einem Erstgespräch die Möglichkeit mich persönlich kennen zu lernen. Wenn Sie sich im Kontakt mit mir wohl und verstanden fühlen und auch ich eine gemeinsame Arbeit als sinnvoll erachte, können wir am Ende des Erstgesprächs die weitere Vorgehensweise besprechen.
Absageregelung
Ich bitte Sie mit Rücksicht auf andere Patienten- vor allem aufgrund der Wartezeiten – gebuchte Sitzungen spätestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. Geschieht eine Absage nicht oder nicht zeitgerecht, so muss die Sitzung zum vollen Stundensatz verrechnet werden.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Psychotherapeuten sind gemäß §15 PthG zur uneingeschränkten Verschwiegenheit, über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten Geheimnisse verpflichtet und zwar gegenüber allen Dritten, einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.